Der Weg ist verkehrsrechtlich nicht beschildert, da er für einen Geh- und Radweg nicht die erforderliche Mindestbreite aufweist. Langsam bergaurffahrende Radler können ihn jedoch benützen. So behindern sie nicht den Autoverkehr und werden in dieser unübersichtlichen Kurve nicht gefährdet.
Meldung Landkreis: Für Fußgänger und Radfahrer wird an der Reicholzrieder Steige eine einfache Möglichkeit geschaffen, neben der Fahrbahn zu laufen / zu fahren.