Wieder eine Hürde ist geschafft, jetzt geht das Volksbegehren richtig los!
Dass wir so weit gekommen sind, verdanken wir vor allem EUCH! Gemeinsam machen wir 2023 zum Jahr der bayerischen Verkehrswende!
Was nun passiert:
In spätestens sechs Wochen wissen wir, ob das Ministerium unser Radgesetz zulässt und wir einen 14-tägigen Eintragungszeitraum festgesetzt bekommen oder ob der Zulassungsantrag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorlegt wird. Wir haben den Gesetzestext mit mehreren Jurist:innen erstellt und dabei alle Rahmenbedingungen beachtet. Es gibt also keinen Grund, den Gesetzestext abzulehnen!
Egal, wie sich das Ministerium entscheidet, eins ist klar: Die Eintragungszeit wird auf jeden Fall vor der diesjährigen Landtagswahl stattfinden!
Wie war das nochmal mit der Eintragungszeit?
Innerhalb von zwei Wochen – den genauen Zeitraum gibt uns das Ministerium vor – müssen mindestens eine Million landtagswahlberechtigte Menschen in ihrem Rathaus für den Radentscheid unterschreiben. Ja, auch wenn ihr bereits einmal unterschrieben habt. Und ja, im Rathaus eures Hauptwohnsitzes. Die bayerische Bürokratie ist da leider nicht so nachsichtig...
Sobald wir wissen, wann die Eintragungszeit beginnt, teilen wir euch das mit. Schon jetzt arbeiten wir mit Hochdruck an Material, Kampagnen und Strategien, wie wir die eine Million knacken. Wir sind uns aber sicher, dass wir gemeinsam auch diese Hürde schaffen!
Zum Volksbegehren (2. Phase) selbst gibt es von den Kommunen noch keine Wahlbenachrichtigung – diese gibt es erst im Falle eines Volksentscheids (3. Phase). Motiviert deshalb viele Leute, sich in unseren Newsletter einzutragen. Es gibt jetzt auch die Möglichkeit, auszuwählen, nur einen Newsletter mit dem Datum der Eintragung zu erhalten.
Hat sich das nicht eh alles mit Söders Radgesetz erledigt?
Rein zufällig hat Markus Söder einen Tag, nachdem wir einen Termin für die Übergabe des Zulassungsantrags für unser Volksbegehren vereinbart haben, ein eigenes Radgesetz angekündigt.
Ja, wirklich. Wir konnten es auch nicht glauben. Jahrelang hatte die CSU ein solches Gesetz als unnötig und als unzulässigen Eingriff ins kommunale Selbstverwaltungsrecht vehement abgelehnt.
Mit unserem Volksbegehren ist es aber trotzdem nicht vorbei, im Gegenteil! Wie unsere Radentscheid-Beauftragte Bernadette Felsch so schön sagt:
„Wir sehen keinerlei Grund unser Volksbegehren nicht fortzusetzen. Aus der bisherigen Erfahrung gehen wir davon aus, dass die Ankündigung von Ministerpräsident Söder nur eine weitere Absichtserklärung bleibt. Davon gab es in Bayern schon viele, doch bis heute erschweren unklare Standards, Verfahren und Zuständigkeiten den Ausbau der Radinfrastruktur massiv. Außerdem enthält unser Radgesetz-Entwurf viel mehr als nur den Bau von ein paar Kilometern Radweg pro Jahr. Unser Entwurf würde die Verbesserung der Radverkehrsbedingungen insgesamt beschleunigen und das Fahrrad zu einem gleichberechtigten Verkehrsmittel machen.“
Was heißt das jetzt für die nächsten Wochen?
Wir bereiten uns vor auf die heiße Phase! Auch ihr könnt einiges tun, um die Zeit, die unser Volksbegehren beim Ministerium verbringt, zu überbrücken und den Radentscheid nicht in Vergessenheit geraten zu lassen! Meldet euch bei euren lokalen Koordinator:innen und plant gemeinsam die nächsten Monate! Jede Hilfe zählt.
Zum Beispiel:
- macht Infostände, Diskussionsabende, um weitere Interessent:innen zu finden
- sprecht lokale Händler:innen an, ob ihr bei ihnen Informationen auslegen dürft
- entwickelt vielleicht sogar eigene Ideen, wie ihr Spenden für den Radentscheid sammeln könnt (Wir können jeden Euro wirklich gut gebrauchen!)
- plant die Plakatierung bei euch vor Ort oder organisiert bereits eine Plakatierparty
- und und und …
Wir arbeiten selbstverständlich ebenso mit voller Vorfreude auf den Zeichnungszeitraum hin und versorgen euch weiterhin mit Materialen und Informationen. Also bleibt dran, schaut auf unseren Social Media-Kanälen vorbei und erzählt allen von unserem Radentscheid!