Wie weit dürfen Radfahrende maximal links fahren?
Damit ein Bus den vorgeschriebenen Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden einhalten kann, müssen Radfahrende mindestens 1,825 m Abstand von der breiten durchgezogenen Linie der Umweltspur halten. Oder anders ausgedrückt: Radfahrende dürfen höchstens 1,675 m vom rechten Fahrbahnrand entfernt fahren. Siehe folgende Skizze:
2 Fahrstreifen à 3,50 m.
Die Busse sind 2,55 m breit. Spiegel beiderseits je nach Fahrzeugtyp nochmal 20–30 cm.
© Tobias Heilig
Vorgeschriebener Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden
Unsere Recherche bezüglich Überholabstand beim Radfahren auf Umweltspuren brachte kein Ergebnis. Radfahrstreifen sind jedoch vergleichbar mit Umweltspuren: Sie sind durch eine breite durchgezogene Linie von der Kfz-Spur getrennt und als Sonderweg für den Radverkehr kein Teil der Fahrbahn.
Seit einer StVO-Novelle 2020 gilt nun, dass Autofahrende beim Überholen von Fahrrädern generell einen festgelegten Mindestabstand einhalten müssen. Innerhalb von Ortschaften ist das Überholen von Radfahrenden mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern möglich.
Die Regelung gilt nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf Schutzstreifen oder Radfahrstreifen unterwegs sind. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben.1
Ein Fahrrad benötigt grundsätzlich eine Fahrspur von 1,00 m Breite – „Verkehrsraum“ genannt (Kapitel 2.2.1 ERA; Kapitel 4.6 RASt). Sicherheitsabstände müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
1Quellen:
www.br.de/radio/bayern1/radfahrer-ueberholen-100.html
www.taylor-wheels.de/blog/der-radfahrstreifen-als-sonderweg-fuer-den-radverkehr/
www.adfc.de/artikel/schutzstreifen-und-radfahrstreifen/