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Verkehrsregeln auf der Umweltspur Bahnhofstr. KE, Teil 2

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Hier haben Radfahrende die Wahlfreiheit zwischen der Benutzung der Fahrbahn und des Radwegs.

Verkehrsführung für Radfahrende am Ende der Umweltspur

Die folgende Verkehrszeichenkombination ist nach StVO nicht zulässig:


Verkehrszeichen Umweltspur Bahnhofstraße Kempten © Tobias Heilig

Das obere Zeichen ist Zusatzzeichen 1010-52 „Radverkehr“.
Das untere Zeichen ist Zusatzzeichen 1000-21 „Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend“.

Ein Zusatzzeichen konkretisiert die Bedeutung eines Verkehrszeichens, mit dem es gemeinsam aufgestellt ist. Zusatzzeichen gelten immer nur für das direkt darüber befindliche Verkehrszeichen, auch wenn auf einem Mast mehrere Verkehrszeichen übereinander angebracht sind.
Zusatzzeichen sind nicht allein vorzufinden. Sie sind stets an ein anderes Verkehrszeichen gekoppelt, welches sie ergänzen. Aus diesem Grund führen die besonderen Zeichen nicht direkt zu einem Bußgeld. Missachten Verkehrsteilnehmer jedoch das übergeordnete Zeichen und dessen Zusatzinformationen, können Ahndungen gemäß Bußgeldkatalog folgen.

Gemeint ist hier Folgendes

Das Schild getrennter Rad- und Fußweg (Zeichen 241-30 StVO), welches man auf dem Foto knapp unter dem grünen Kreuz sieht, wird noch weiter Richtung Forum versetzt.
Für Radfahrende auf der Umweltspur wird damit die Nutzung des Hochbordradwegs oder der Umweltspur bis zum Knotenpunkt optional. Sie können sich also entscheiden, was ihnen lieber ist. Die beiden Zusatzschilder zeigen an, dass hier ein Verlassen möglich, aber nicht zwingend, ist.

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